Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Standort 1: Vollmersbachstraße 84, 55743 Idar-Oberstein
Standort 2: Mainzer Straße 102, 55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781 9999019 · E-Mail: verwaltung@therapiewerk-io.de · Web: www.therapiewerk-io.de
Steuernummer: 09/225/19438
Stand: 24.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Behandlungsverträge zwischen dem Therapiewerk Idar-Oberstein, Inhaber Moritz Lorenz, mit den Standorten Vollmersbachstraße 84 und Mainzer Straße 102, 55743 Idar-Oberstein (nachfolgend „Praxis"), und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient") über physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen, unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung (gesetzlich oder privat versicherte Patienten) oder als Selbstzahlerleistung erbracht werden.
- Die AGB gelten für beide Praxisstandorte gleichermaßen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Patienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Die AGB werden dem Patienten vor oder spätestens bei der ersten Terminvereinbarung in Textform (Aushang in der Praxis, Aushändigung, Website) zugänglich gemacht.
§ 2 Zustandekommen des Behandlungsvertrags
- Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art (§§ 611, 627 BGB). Er kommt durch die Vereinbarung eines konkreten Behandlungstermins zustande, gleich ob persönlich, telefonisch, online oder per Nachricht (SMS, Messenger, E-Mail).
- Mit jeder Terminvereinbarung reserviert die Praxis für den Patienten exklusiv die entsprechende Behandlungszeit einschließlich der hierfür erforderlichen Personal- und Raumkapazität. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Einzeltermin oder einen Termin innerhalb einer Behandlungsserie handelt.
§ 3 Terminabsage und die „24-Stunden-Regelung"
- Der Patient kann einen vereinbarten Termin ohne Angabe von Gründen absagen oder verschieben. Die Absage muss der Praxis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungsbeginn zugehen. Für den Zugang genügt eine Nachricht per Telefon, Anrufbeantworter, SMS, vom Praxis genutzten Messenger-Dienst oder E-Mail; auf die Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten kommt es insoweit nicht an.
- Erfolgt die Absage nicht oder nicht fristgerecht gemäß Abs. 1, oder erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin (nachfolgend „Terminausfall"), gerät die Praxis mangels Mitwirkung des Patienten in Annahmeverzug (§§ 296, 615 BGB). Die Praxis behält in diesem Fall ihren Vergütungsanspruch für die ausgefallene Behandlungseinheit als Ausgleich („Ausfallentschädigung") in voller Höhe des in der jeweils aktuellen Ausfallgebühr-Liste der Praxis ausgewiesenen Preises der betroffenen Behandlung. Bei der Ausfallgebühr-Liste handelt es sich um eine eigenständige, ausschließlich für die Bemessung der Ausfallentschädigung bestimmte Liste; sie ist nicht mit der Preisliste der Praxis für Privatpatienten identisch. Berechnet werden dabei die Leistungen, die bei Wahrnehmung des Termins tatsächlich erbracht worden wären. Dies gilt unabhängig davon, ob die Behandlung auf Grundlage einer Heilmittelverordnung (Kassenrezept) oder als Selbstzahlerleistung vereinbart war.
- Dem Patienten bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Praxis kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand bzw. Schaden entstanden ist, insbesondere weil ersparte Aufwendungen (§ 615 Satz 2 BGB) angefallen sind oder der frei gewordene Termin anderweitig – etwa durch eine andere Patientin oder einen anderen Patienten – vergeben werden konnte. In diesem Fall reduziert sich die Ausfallentschädigung entsprechend dem nachgewiesenen Umfang.
- Kann der freigewordene Termin von der Praxis kurzfristig anderweitig belegt werden (z. B. über eine Warteliste), entfällt die Ausfallentschädigung für den betreffenden Termin.
- Die Ausfallentschädigung entfällt oder wird auf Nachweis angemessen reduziert, wenn der Patient die verspätete oder fehlende Absage nicht zu vertreten hat, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, einem medizinischen Notfall, einem Unfall oder einem vergleichbaren, kurzfristig eingetretenen und unabwendbaren Ereignis. Bei gehäuften Ausfällen kann die Praxis hierfür einen geeigneten Nachweis (z. B. eine kurze ärztliche Bescheinigung) verlangen.
- Für gesetzlich krankenversicherte Patienten gilt: Die Ausfallentschädigung ist nicht Bestandteil der mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechneten Heilmittelvergütung. Es handelt sich um einen eigenständigen privatrechtlichen Zahlungsanspruch der Praxis unmittelbar gegenüber dem Patienten, der nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann und vom Patienten selbst zu tragen ist. Hierauf weist die Praxis spätestens bei der ersten Terminvereinbarung gesondert hin.
- Das Recht des Patienten, den Behandlungsvertrag als Dienstvertrag über Dienste höherer Art gemäß § 627 BGB jederzeit außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Eine solche Kündigung beendet die Verpflichtung der Praxis, künftige Termine bereitzuhalten; bereits eingetretene, von Abs. 2 erfasste Terminausfälle vor Zugang der Kündigung werden hiervon nicht berührt.
- Die Geltendmachung eines weitergehenden, nachgewiesenen Schadens bleibt der Praxis vorbehalten; ebenso bleibt es dem Patienten unbenommen, im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen (vgl. Abs. 3).
- Die aktuelle Ausfallgebühr-Liste der Praxis sendet die Praxis dem Patienten auf Anfrage gerne zu oder händigt sie ihm aus.
§ 4 Umgang mit wiederholten Terminausfällen
- Bei wiederholten, vom Patienten zu vertretenden Terminausfällen im Sinne von § 3 Abs. 2 (Richtwert: mehr als zwei Ausfälle innerhalb von 12 Monaten) ist die Praxis berechtigt, weitere Termine nur noch gegen Vorauszahlung oder Hinterlegung einer angemessenen Kaution zu vereinbaren.
- Die Praxis bleibt berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – insbesondere unter Beachtung etwaiger Verpflichtungen aus einer Kassenzulassung sowie außerhalb medizinischer Notfälle – die Aufnahme einer weiteren Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen der Praxis (Selbstzahlerleistungen, Zuzahlungen, Ausfallentschädigungen) sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das von der Praxis angegebene Konto. Eine Barzahlung sowie eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte sind nicht möglich.
- Bei Zahlungsverzug ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie die durch den Verzug entstandenen erforderlichen Mahn- und Beitreibungskosten geltend zu machen.
- Eine Aufrechnung durch den Patienten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Behandlungsverhältnis.
§ 6 Behandlung auf Grundlage einer Heilmittelverordnung (gesetzliche Krankenversicherung)
- Erfolgt die Behandlung auf Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung, rechnet die Praxis die verordnete Regelleistung im Rahmen ihrer Kassenzulassung mit der zuständigen Krankenkasse ab.
- Gesetzliche Zuzahlungen sind vom Patienten zu entrichten, soweit keine gültige Zuzahlungsbefreiung vorgelegt wird.
- Wird die Verordnung nicht rechtzeitig vorgelegt oder die Behandlungsserie ohne medizinischen Grund für mehr als 14 Tage unterbrochen, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ganz oder teilweise verweigern. Hat der Patient die Unterbrechung zu vertreten, ist er in diesem Fall zur Zahlung des Selbstzahlerpreises gemäß Preisliste verpflichtet.
§ 7 Hausbesuche
- Hausbesuche werden im Rahmen der ärztlichen Verordnung oder nach gesonderter Vereinbarung durchgeführt.
- § 3 (24-Stunden-Regelung) gilt für Hausbesuchstermine entsprechend. Kann ein vereinbarter Hausbesuch aus vom Patienten zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden (z. B. Nichtantreffen, verschlossener Zugang), gilt dies als Terminausfall im Sinne von § 3 Abs. 2.
- Als Terminausfall im Sinne von § 3 Abs. 2 gilt es ebenfalls, wenn der Patient gesundheitliche Probleme, Erkrankungen oder sonstige Umstände, die der Durchführung des Hausbesuchs entgegenstehen (z. B. ansteckende Erkrankungen, akute Verschlechterung des Gesundheitszustands), nicht rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mitteilt und der Hausbesuch deshalb nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
- Zusätzlich zur Ausfallentschädigung können in diesem Fall nachgewiesene Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
- Der Patient stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin der Zugang zur Wohnung bzw. Einrichtung sowie eine ausreichende Behandlungsmöglichkeit (Platz, Hygiene, Beleuchtung) gewährleistet ist.
§ 8 Mitwirkungspflichten, Aufklärung, Ablehnung der Behandlung
- Der Patient ist verpflichtet, im Rahmen der Anamnese wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Vorerkrankungen, aktuellen Beschwerden, Medikation und etwaigen Kontraindikationen zu machen und Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
- Der Patient wird vor Beginn der Behandlung in geeigneter Form über Ziel, Ablauf, zu erwartende Wirkungen sowie – soweit relevant – Risiken und Alternativen aufgeklärt und willigt in die Behandlung ein.
- Der Patient erscheint pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Bei verspätetem Erscheinen kann sich die tatsächliche Behandlungszeit zulasten des Patienten verkürzen, ohne dass sich der zu zahlende Preis reduziert.
- Die Praxis ist berechtigt, eine Behandlung abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden, wenn medizinische Kontraindikationen bestehen, eine Gefährdung des Personals oder anderer Patienten vorliegt oder der Patient wiederholt gegen grundlegende Praxisregeln (u. a. Hygienevorgaben, Pünktlichkeit, Zahlungspflichten) verstößt.
§ 9 Behandlung minderjähriger Patienten
- Bei Patienten unter 18 Jahren ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Termine werden durch die Sorgeberechtigten vereinbart, welche zugleich für die Einhaltung der 24-Stunden-Regelung gemäß § 3 verantwortlich sind.
- Eine nach § 3 entstehende Ausfallentschädigung wird in diesem Fall gegenüber den Sorgeberechtigten geltend gemacht.
§ 10 Terminänderungen und -absagen durch die Praxis
- Muss die Praxis einen Termin aus Gründen absagen oder verschieben, die sie zu vertreten hat (z. B. kurzfristiger krankheitsbedingter Ausfall der Behandlerin/des Behandlers), wird dem Patienten unter Berücksichtigung der vorhandenen Praxiskapazitäten der nächstmögliche passende, freie Termin angeboten.
- Ansprüche des Patienten wegen einer solchen praxisseitigen Absage sind ausgeschlossen, soweit die Praxis nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
§ 11 Haftung
- Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Diese Haftung ist gesetzlich zwingend und kann durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
- Im Übrigen ist jegliche Haftung der Praxis, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden aus einfacher (leichter) Fahrlässigkeit, auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung oder sonstige persönliche Gegenstände in den Praxisräumen haftet die Praxis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihres Personals.
§ 12 Datenschutz und Dokumentation
- Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten der Patienten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG) sowie der Dokumentationspflichten nach § 630f BGB.
- Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie den Rechten des Patienten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzinformation der Praxis, die jedem Patienten zugänglich gemacht wird.
§ 13 Schweigepflicht
Alle in der Praxis tätigen Personen unterliegen hinsichtlich sämtlicher patientenbezogener Informationen der Schweigepflicht; dies gilt auch über das Ende des Behandlungsverhältnisses hinaus.
§ 14 Änderung dieser AGB
Die Praxis ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, geänderte Rechtsprechung oder aus anderen sachlichen Gründen erforderlich ist. Über Änderungen wird durch Aushang in der Praxis, auf der Website oder in sonstiger geeigneter Form rechtzeitig informiert.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Ist der Patient Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Patient Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der Praxis.
§ 16 Kontakt
Therapiewerk Idar-Oberstein · Inhaber: Moritz Lorenz
Standort 1: Vollmersbachstraße 84, 55743 Idar-Oberstein
Standort 2: Mainzer Straße 102, 55743 Idar-Oberstein
Telefon: 06781 9999019 · E-Mail: verwaltung@therapiewerk-io.de · Web: www.therapiewerk-io.de
Stand: 24.09.2026